Andreas Koch
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Verein Geothermie Thurgau
energie thurgau

Ausserordentlichen Mitgliederversammlung

Mo, 12. Februar 2024 / 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Türöffnung: 15:30 Uhr)

1. Begrüssung, Feststellung Beschlussfähigkeit, Wahl Stimmenzähler;
2. Vorstellung der Eigentümerstrategie
3. Statuten anpassen;
4. Sofern Traktandum 3 genehmigt wurde: Beschlussfassung über die Verwendung von CHF 100'000 Drittkapital für die Gründung der AG für das Projekt TEnU2030;
5. Vorstellung der zukünftigen Verwaltungsräte der AG;
6. Beendigung, Verdankung, Abschluss.

Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Wie Sie wissen, wurde unser Projekt TEnU 2030 an der Volksabstimmung letzten Juni deutlich angenommen.
Wir sind uns bewusst, dass unsere im ganzen Kanton und darüber hinaus verankerte Mitgliederbasis wesentlich zum guten Erfolg an der Urne beigetragen hat. An dieser Stelle ein grosses Dankeschön für die wertvolle Unterstützung im Vorfeld der Abstimmung und insbesondere auch für die vielen Rückmeldungen bereits in der Entwicklungs- und Erarbeitungsphase des Projektes. Dieses wurde dann in der Abstimmungsbotschaft wie folgt umschrieben:

«Die Projektidee enthält die Erarbeitung der Grundlagen für die geothermische Nutzung des tieferen Untergrundes zur Gewinnung von erneuerbarer Energie im Kanton Thurgau. Die Erkundung und Erhebung eines umfassenden Datensatzes ermöglichen in der Folge die Umsetzung von Projekten (z.B. Erstellung eines Geothermiekraftwerkes), die einen massgeblichen Beitrag zum Ausstieg aus den fossilen Energien leisten. Die erhobenen Daten sind von allgemeinem öffentlichem Interesse und dienen dazu, weitere Nutzungsmöglichkeiten des tiefen Untergrundes wie Tiefengrundwässer, Wärmespeicher, Lagerstätten und CO2-Sequestrierung zu evaluieren. Dem Projekt stehen zudem erhebliche zusätzliche Drittmittel – in der Höhe von ca. 30 Mio. Franken – in Form von Fördergeldern des Bundes in Aussicht. Von Projekt profitieren alle Bezirke im Kanton Thurgau.»

Es ist klar, die Umschreibung des Projektes in der Volksabstimmung ist die Grundlage bzw. das Fundament auf der das Projekt umgesetzt werden kann und muss. Inzwischen haben wir viele Gespräche und umfassende rechtliche und fachliche Abklärungen mit involvierten Ämtern und Fachleuten auf kantonaler und eidgenössischer Ebene geführt und sind nun für die ersten nötigen Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes gut gerüstet.

Für die Auszahlung der Finanzmittel von Kanton und Bund sind diverse formale und organisatorische Anpassungen unserer Vereinsdokumente notwendig. Weil das Interesse an den Ergebnissen unseres Projektes kantonal, aber auch auf eidgenössischer Ebene erfreulich gross ist und zudem das Projekt einen einzigartigen Meilenstein in der Geschichte unseres Vereins, in der Entwicklung der Geothermie im Thurgau und in der Schweiz darstellt bzw. die einmalige Möglichkeit einer umfassenden Erkundung des Untergrundes ermöglicht, möchten wir nicht bis zum Sommer und der ordentlichen Versammlung zuwarten. So laden wir Sie gerne zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung am 12. Februar 2024 ein und freuen uns sehr, wenn Sie zahlreich teilnehmen und diesen wichtigen Meilenstein in unserer Vereinsgeschichte mitgestalten. Dabei werden wir einzig über die Gründung einer AG als geeignetes Gefäss für die Umsetzung des Projekts TEnU2030 entscheiden und die Statuten entsprechend ergänzen. Aus Kapazitätsgründen ersuchen wir Sie höflichst um eine:

Anmeldung auf unserer Website: www.vgtg.ch bis zum 11. Februar 2024.

Für Ihre Bemühungen danken wir im Voraus bestens. Wir freuen uns darauf, das Projekt «Thurgauer Energienutzung aus dem Untergrund 2030» gemeinsam mit Ihnen umzusetzen und schauen gespannt in die Zukunft.

Mit herzlichen Grüssen
Verein Geothermie Thurgau
Josef Gemperle
Präsident

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